Die Justizvollzugsanstalt Dieburg ist zuständig für den Vollzug der Strafhaft an erwachsenen, männlichen Gefangenen bis 24 Monaten, von Kurzstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen sowie der Zivilhaft im geschlossenen Vollzug. Ein zeitgemäßer Justizvollzug soll die Gefangenen sicher unterbringen und sie befähigen, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Wir erwarten eine teamfähige Persönlichkeit mit Engagement und Zuverlässigkeit sowie Einsatzfreude und die Fähigkeit, sich immer wieder neuen Situationen und Schwierigkeiten zu stellen. Berufserfahrung im jeweiligen Berufsstand ist förderlich.
Das Tätigkeitsfeld umfasst den Einsatz in der Liegenschaftsunterhaltung, Arbeiten in den Hafthäusern der Justizvollzugsanstalt sowie die Installation, Wartung und Reparatur von Gas- und Wasserleitungen sowie den Einbau und die Instandhaltung von Heizungsanlagen, Sanitärsystemen und teilweise auch Klimaanlagen der Justizvollzugsanstalt.
Dabei ist der/die Mitarbeiter/in für die termingerechte und ordnungsgemäße Erledigung der Arbeits- und Reparaturaufträge, die Planung von baulichen Maßnahmen in seinem Gewerk, die Beaufsichtigung der Gefangenen, die sichere Verwahrung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen, die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zuständig und wirkt mit bei der Betreuung, Behandlung und Beurteilung der Gefangenen.
Die Betreuung der Anlage erfolgt im Tagbetrieb.
Die/Der Mitarbeiter/in ist ein/e Anlagenmechanikermeister/in SHK (m/w/d) nach Möglichkeit mit Berufserfahrung.
Grundlage ist der Meisterbrief als Anlagenmechaniker/in.
PC-Kenntnisse (Office Produkte) sollten vorhanden sein.
Vorteilhaft sind technisches Verständnis, handwerkliches Können, Fortbildungen in den genannten Bereichen und praktische Erfahrungen im Justizvollzug. Erwartet werden Flexibilität, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Improvisationsfähigkeit sowie Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz.
Die Verbeamtung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Die Einstellung im Beschäftigungsverhältnis erfolgt zunächst befristet für die Dauer von einem Jahr.
Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag Hessen in die Entgeltgruppe 8.
Meister/innen die als Beschäftigte/r angestellt sind, erhalten eine monatliche Meisterzulage.
Zusätzlich zum Entgelt wird eine Vollzugszulage gezahlt. Für Beziehende von Kindergeld wird eine Kinderzulage "Kind" gewährt. Für die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), beruflich wie auch privat, wird ein LandesTicketHessen zur Verfügung gestellt.
Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten werden angeboten.
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für ausgeschriebene Stellen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.