Vorausgesetzt werden nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. (Wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen, andere Bewerbende bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat/Nachweis bei.)
Ihren Onlinebewerbungsunterlagen fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass Sie die persönlichen Anforderungen erfüllen und über die geforderten Kenntnisse verfügen. Für die unter dem Punkt "Ihr Profil" /"Sie verfügen über:" genannten Anstriche gilt, dass im Falle des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden kann.
Wir weisen darauf hin, dass für die Auswahlentscheidung nur Qualifikationen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen herangezogen werden können, die durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wurden.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung) beizufügen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Von der erfolgreichen Bewerberin / dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.