Seit 1936 steht die LGG Steuerberatung GmbH mit Herz und Verstand an der Seite von Landwirtschaft, Gartenbau und Gewerbe. Als bodenständiger Arbeitgeber mit fast 600 Mitarbeitenden schreiben wir Nähe, Teamgeist und Entwicklung groß und bieten ihnen flexible Arbeitsbedingungen, Weiterbildungen sowie ein wertschätzendes Arbeitsumfeld. Unsere Auszeichnung als kununu Top Company bestätigt: Zufriedenheit hat bei uns Tradition.
Sie wollen Fachwissen mit echter Praxiserfahrung verbinden? Dann sind Sie bei unserem Traineeprogramm genau richtig!
Ab Herbst 2026 vertiefen Sie Ihr Wissen zunächst in einer 9-monatigen Fortbildung rund um die Themen Rechnungswesen, Steuerlehre und Jahresabschlüsse. Anschließend geht es direkt in die Praxis: Sie unterstützen unsere Mandanten bei der Buchführung, den Bilanzen, der Steuererklärungen und Betriebsprüfungen - und wachsen Schritt für Schritt in Ihre Rolle hinein.
Sie werden von erfahrenen Tutoren begleitet, die Ihnen fachlich den Rücken stärken und Sie auch persönlich fördern. So legen Sie den perfekten Grundstein für Ihre Karriere - mit einem klaren Ziel: Ihr erfolgreicher Einstieg in die Steuerberatung. Ihre Aufgaben im Detail:
- Sie übernehmen die buchhalterische und steuerliche Betreuung von landwirtschaftlichen Betrieben und gewerblichen Unternehmen.
- Als erster Ansprechpartner stehen Sie Ihren Mandanten bei Fragen rund um die Themen Buchführung und Steuern zur Verfügung.
- Sie sorgen für die termingerechte Erstellung der Buchführungsabschlüsse und Bilanzen, der Steuererklärungen sowie Steueranmeldungen.
- Sie wirken neben der Betreuung der Umsatzsteuersachverhalte auch bei Betriebsprüfungen mit.
Dann bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf und Zeugnissen. Ein kurzes Anschreiben ist willkommen, aber kein muss – erzählen Sie uns gern, was Sie an der Stelle interessiert. Unser Team freut sich auf Sie.
Eine Übersicht unserer Standorte finden Sie unter: Unsere Standorte
Mehr über uns erfahren Sie unter lgg-steuer.de.
Vanessa Ellwanger
Recruiterin
0711 33505 202
Hinweis:
Unsere Stellenausschreibungen sind grundsätzlich gem. § 1 AGG geschlechtsneutral zu verstehen. Sollten einzelne Formulierungen geschlechtsspezifisch ausgeführt sein, so soll dies lediglich der Vereinfachung bzw. dem besseren Leseverständnis dienen.