GEMEINSAM PERSPEKTIVEN ENTWICKELN
Für unsere Ganztagesbetreuung/Schülerbetreuung an der Achalmschule in Eningen suchen wir ab September 2026 engagierte Betreuungskräfte (m/w/d).
Die Stelle ist unbefristet und bietet einen flexiblen Stellenumfang.
Die pro juventa gGmbH ist ein freier Träger der Jugend-, Familien- und Erziehungshilfe mit rund 350 Mitarbeitenden im Landkreis Reutlingen und Mitglied im DPWV Landesverband Baden-Württemberg. Unser Angebotsportfolio umfasst Leistungen in den Bereichen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Schülerbetreuung, Offene Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit, ambulante Hilfen sowie bei stationären Wohnformen und der Kindertagesbetreuung.
- Sie betreuen Grundschulkinder vor und nach dem Unterricht.
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Sie begleiten die Kinder beim gemeinsamen Mittagessen.
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Sie gestalten abwechslungsreiche Bastel- und Spielangebote.
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Sie fördern, begleiten und betreuen die Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung.
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Sie arbeiten in einem engagierten Team und gestalten den Alltag der Kinder aktiv mit.
- Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern.
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Sie begegnen Kindern mit Empathie und Geduld.
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Sie bringen Kreativität mit und haben Freude daran, eigene Ideen einzubringen.
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Sie arbeiten zuverlässig und verantwortungsbewusst.
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Sie sind teamfähig und pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit Kindern sowie Teamkolleg*innen.
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Eine pädagogische Qualifikation ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung.
- Attraktive Vergütung nach TVöD-VKA mit Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
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Eine unbefristetes Arbeitsverhältnis
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Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexibel gestaltbare Arbeitszeiten sowie Zeitwertkonten
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Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
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kurze Wege, offene Türen und ein wertschätzendes Miteinander
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Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Betriebliche Altersvorsorge
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Mitarbeiterrabatte über corporate-benefits
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Job-Ticket und Dienstradleasing
Vedrana Lange
Fachbereichsleitung
Tel.: 0174 9924917
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung
Bitte beachten Sie die geltenden Nachweispflichten zum Masernschutz als Einstellungsvoraussetzung (§ 20 IfSG).