Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist eines der größten Krebsforschungszentren Europas. „Forschen für ein Leben ohne Krebs“ ist unsere Mission und hierfür arbeiten unsere Weltklassewissenschaftler:innen gemeinsam mit allen Mitarbeitenden.
Wir erforschen, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und suchen nach neuen Strategien, die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken. Wir entwickeln neue Methoden, mit denen Tumore präziser diagnostiziert und Krebspatient:innen erfolgreicher behandelt werden können. Jeder Beitrag zählt – ob in der Forschung, in der Administration oder der Infrastruktur. Das macht unsere tägliche Arbeit so bedeutungsvoll und spannend.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum errichtet mit Unterstützung des Freistaates Sachsen eine Außenstelle am Standort Dresden, um innovative Technologien zu entwickeln, die mittels smarter Sensoren und Künstlicher Intelligenz die Prävention, Früherkennung, Behandlung und die Nachuntersuchung von Krebserkrankungen verbessern.
Für die Abteilung "Digitale Präzisionsmedizin in der Krebsprävention und Früherkennung" unter der Leitung von Prof. Dr. Carolin V. Schneider am DKFZ Standort Dresden suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Dann werden auch Sie Teil des DKFZ und tragen gemeinsam mit uns zu einem Leben ohne Krebs bei!
Ihre Ansprechperson:
Dr. Carolin Victoria Schneider
Telefon: +49 351-31566 81220
Befristung: Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Eine Verlängerung ist möglich.
Bewerbungsschluss: 03.09.2026
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Bitte beachten Sie auch, dass wir per Post eingereichte Bewerbungen nicht zurückschicken können.
Wir sind davon überzeugt: Ein innovatives Forschungs- und Arbeitsumfeld lebt von der Vielfalt seiner Beschäftigten. Daher freuen wir uns über Bewerbungen von talentierten Menschen, unabhängig von Geschlecht, kulturellem Hintergrund, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Identität, körperlichen Fähigkeiten, Religion und Alter. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Hinweis: Wir unterliegen den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Deshalb müssen alle unsere Beschäftigten einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen.