- Einlegearbeiten an Werkzeugmaschinen
- Bohrarbeiten an Säulenbohrmaschinen
Die Arbeiten setzen keine starke körperliche Belastung voraus.
- eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für sechs Monate mit 30 Std./Woche
- Arbeitszeiten von Montag bis Freitag jeweils von ca. 16:00 bis 22:00 Uhr
- einen Stundenlohn von ca. 15 €
Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!
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