Der Landkreis Freising hat eine neue Organisationsstruktur für die Bezirkssozialarbeit eingeführt.
Sie übernehmen die Führung und Leitung des neu organisierten Sachgebiets 52 „Leistungsgewährung und Erziehungshilfe (Wächteramt)“. Hierbei leiten Sie ein Sachgebiet mit insgesamt über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das in drei Gruppen (Bezirkssozialarbeit Ost, Bezirkssozialarbeit West und perspektivisch auch die Wirtschaftliche Jugendhilfe) mit jeweils einer Gruppenleitung unterteilt ist. Daneben leiten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes unmittelbar an.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit nehmen Sie die Dienst- und Fachaufsicht für die Leistungsgewährungen in der Erziehungshilfe (§§ 8, 16, 19 und 20 SGB VIII), in den Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII), in der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII), bei den Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie im Kinderschutz (§§ 8a, 42 SGB VIII) wahr. Sie geben dabei Standards vor und sichern somit ein qualitatives Hilfeplanverfahren nach §§ 36 ff. SGB VIII. Sie tragen dabei Verantwortung für die rechtlichen, fachlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Leistungsgewährung. In strittigen Fällen entscheiden Sie zwischen Gruppenleitung BSA und Gruppenleitung WiHi zur Gewährung einer Leistung in Form und Umfang.
Die fachlichen Standards der Bezirkssozialarbeit auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben entwickeln Sie kontinuierlich weiter und stehen dabei im Austausch mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie anderer Netzwerkpartner der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Freising. Hinzu kommt eine enge Vernetzung und Kooperation mit internen Kooperationspartnern (u.a. Ausländer-, Gesundheits-/Sozialverwaltung), mit externen (sozialen) Einrichtungen im Landkreis (z.B. Beratungsstellen, Jugendhilfeträger, Schulamt) und mit den weiteren Führungskräften der Abteilung Jugend und Familie. Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung sowie die Teilnahme an politischen Gremien runden den Aufgabenbereich ab.