Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Zur Besetzung der Position werden wir mit Bewerbenden, die sich in der engeren Auswahl befinden, Gespräche führen.
In dem ausgeschriebenen Bereich sind Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert. Als Arbeitgeberin, die die berufliche Förderung von Frauen aktiv unterstützt, ermutigen wir qualifizierte Frauen ausdrücklich, sich zu bewerben.
Für die Ausübung der Tätigkeiten werden verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift benötigt.
Im Rahmen der Tätigkeit kann die Teilnahme an einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) erforderlich sein; hierfür wird die entsprechende Bereitschaft sowie ein erfolgreicher Abschluss vorausgesetzt.