Zwingende Voraussetzung: die Qualifikation bzw. persönliche und fachliche Eignung als Heimleitung/Einrichtungsleitung gemäß den landesheimrechtlichen Vorschriften für Bayern.
Identifikation: ausgeprägte Identifikation mit der Hospizidee sowie Begeisterung für die Grundsätze der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
Qualifikation: abgeschlossenes Studium im Sozialwesen/in Sozialer Arbeit, Gesundheits-, Pflegemanagement, der Betriebswirtschaft oder ein vergleichbarer Abschluss.
Erfahrung: mehrjährige Berufs‑ und Leitungserfahrung im Sozial – und Gesundheitswesen, gerne im Kontext der Hospizarbeit und Palliativversorgung beispielsweise in der Leitung eines Hospizes oder einer vergleichbaren Einrichtung.
Ehrenamt: Erfahrungen mit Ehrenamt bzw. eigene Ehrenamtserfahrungen (wünschenswert).
Kompetenzen: ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen, Empathie, Belastbarkeit sowie ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit.
Fachliche Handlungssicherheit: sicherer Umgang mit wirtschaftlichen, rechtlichen und qualitätsrelevanten Anforderungen im Hospizwesen.
Arbeitsweise: Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit, fachübergreifendem Denken sowie selbstständiger, verantwortungsvoller Arbeit im Team.
Werte: Identifikation mit dem christlichen Menschenbild sowie die Bereitschaft, dieses in Haltung, Denken und Handeln erkennbar werden zu lassen.
Zusatzqualifikation: Weiterbildung Palliative Care ist von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung.