Homepage der Schule am Dom in Fritzlar
Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Die Aufgaben der zukünftigen Stelleninhaberin bzw. des zukünftigen Stelleninhabers umfassen auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes insbesondere:
- Verwaltung und Organisation des Schulbetriebes in den Bereichen Budgetverwaltung, Personalführung und Schülerverwaltung (LUSD/PPB)
- Steuerung der pädagogischen und curricularen Schulentwicklung, wie zum Beispiel:
- Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den Zielvereinbarungen nach Schulentwicklungsgespräch und dem Hessischen Referenzrahmen Schulqualität, z.B. Weiterentwicklung des Ganztags, Weiterentwicklung der Digitalisierung von Schule und Unterricht
- Organisation und Prüfung sonderpädagogischer Überprüfungsverfahren.
- Entwicklung und Förderung der Kooperation mit Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen, Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe sowie Beteiligung in den Netzwerkstrukturen im Rahmen des inklusiven Schulbündnisses (ISB).
- Vertretung der förderpädagogischen Expertise im ISB.
- Durchführung von regionalen Fortbildungen, u.a. im Rahmen der Sicherung und Weiterentwicklung von sonderpädagogischer Förderung.
- Beratungsangebote für Eltern, Lehrkräfte und Schulträger zur Umsetzung sonderpädagogischer Förderung.
- Professioneller Umgang mit Krisen- und Konfliktsituationen.
- Organisation und Planung der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, der Ausbildung von Sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Praktikum sowie der Fortbildung von Lehrkräften und weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hinweis:
Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Förderschulen mit der Fachrichtung geistige Entwicklung sowie einer weiteren Fachrichtung
- Langjährige Tätigkeit an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung körperlich-motorische Entwicklung
- Langjährige Tätigkeit in einer Leitungsfunktion an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung körperlich-motorische Entwicklung
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Hohes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein vorzugsweise nachgewiesen durch die Mitarbeit in der Verwaltung einer Förderschule oder Mitarbeit in der Leitung einer Förderschule (z.B. Unterrichtsverteilung, Stundenplanerstellung, Lehrer- und Unterrichtsdatei LUSD, Budgetverwaltung) auch mithilfe elektronischer Datenverarbeitung
- Hohe Organisations- und Innovationsfähigkeit verbunden mit strategischer Kompetenz vorzugsweise nachgewiesen durch die Umsetzung und die Evaluation von Maßnahmen zur qualitativen Schul- und Unterrichtsentwicklung beispielsweise bei der Zielvereinbarung nach Schulentwicklungsgesprächen und gemäß dem Hessischen Referenzrahmen oder bei der Leitung von Steuer- und Arbeitsgruppen
- Hohes Maß an Bereitschaft zur Zusammenarbeit, sowie hohes Maß an Dialog- und Kommunikationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen durch die schulinterne Kooperation mit Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Zusammenarbeit mit Mitgliedsschulen im inklusiven Schulbündnis (ISB) sowie außerschulischen Kooperationspartnern wie Kindertagesstätten, Frühförderstellen, Jugendamt, Trägern der Jugend- und Behindertenhilfe oder nachschulischen Institutionen
- Sichere Fähigkeit zum Konzeptionellen Denken und strategischer Kompetenz
- Sichere schulrechtliche Kenntnisse, insbesondere bezogen auf die Rechtsvorschriften zur sonderpädagogischen Förderung des HSchG sowie der Verordnungen VOSB und VOiSB
- Sichere Medienkompetenz und Fähigkeiten im Sachgebiet Digitalisierung und Medienschutz nachgewiesen z.B. durch Fort- und Weiterbildungen
- Sichere Beratungskompetenz und Konfliktlösefähigkeiten
- Fundierte Kompetenzen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten, nachgewiesen durch Zertifikate über Fort- und Weiterbildungen (z.B. ETEP, PART) oder Erfahrungen in der Unterstützung von Schulen und Einrichtungen
- Fundierte Kompetenzen im Umgang mit Formen der Unterstützten Kommunikation (z.B. Talker, LBG, DGS, PECS)
Fritzlar, 24.08.2026
gez. Hillebrand, SAD'in
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
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Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.