Referendar: in
Neubrandenburg
AZ:
Denn Ziel von Unterricht und Lernen ist es ja, dass Menschen selbständig werden.“ (Landesbischof Gerhard Ulrich)
Die Evangelische Schule St. Marien Neubrandenburg bildet mit Start ab dem 01.02./01.04. oder 01.10. des Jahres eine: n Referendar: in (m/w/d) für das Lehramt an Gymnasien oder Regionalschulen in den Fächern Chemie/Physik und/oder Mathematik aus.
Wir bieten
ein Referendariat mit staatlich anerkanntem Abschluss
eine Vergütung nach Landesregelung Mecklenburg-Vorpommern
Kooperation in einem unterstützenden Team
motivierte Mentor: innen
neben den Seminaren am IQMV religions- und reformpädagogische Impulse
kinderbezogene Zulagen
Hilfe bei der Wohnungssuche
reduzierte Schulbeiträge für eigene Kinder
bleiben Sie bei uns! … eine arbeitgebermitfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
Sie
haben erfolgreich das 1. Staatsexamen Lehramt an Gymnasien oder Regionalschulen absolviert bzw. haben einen Master of Education
trauen sich an jahrgangsübergreifenden Unterricht heran
bringen Interesse an reformpädagogischem Arbeiten mit
Unsere Schule
Als staatlich anerkannte Ersatzschule sind wir eine Evangelische Gesamtschule mit Grundschulteil und gymnasialer Oberstufe in Trägerschaft der Schulstiftung der Nordkirche. Derzeit unterrichten wir 520 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 12. Mehr zu uns finden Sie hier: www.evs-nb.de
Bewerbung an: [email protected]
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ansprechpartner Schule: Karsten Quaschning 0395/ 5840584
Ansprechpartnerin Bewerbungsverfahren:
Elsbe Gnutzmann 0173/ 4015553
[email protected]
Wir über uns
Die Schulstiftung der Nordkirche ist Trägerin von Schulen, Horten und Kita an 20 Standorten in Mecklenburg-Vorpommern (18) und Schleswig-Holstein (2). Wir beschäftigen knapp 500 Mitarbeiter: innen. Weitere Informationen findest du hier www.esdn.de.
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität und Behinderung.
Bewerber: innen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gem. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein.
Ihre Ansprechpartner: innen, Informationen zu uns www.esdn.de/stellenangebote/
Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehende Auslagen können wir Ihnen leider nicht erstatten.
Wir freuen uns auf Sie – Machen Sie mit uns Schule!